Das TJPG, die TJPV und die revidierten Geldwäschereivorschriften treten am 1. Oktober 2026 in Kraft; an diesem Datum beginnen die Übergangsfristen für betroffene Rechtseinheiten. Eine zweckmässige Vorbereitung umfasst die Ermittlung direkter, indirekter und anderweitiger Kontrolle, die Beschaffung und Überprüfung der Identifikationsdaten sowie die Bestimmung einer bevollmächtigten Person für das elektronische Meldeverfahren. Die konkrete Meldefrist und Sonderregeln sind vor Umsetzung anhand der definitiven Rechtslage und der Situation der Rechtseinheit zu prüfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das neue Transparenzrecht tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft; dann beginnen die Übergangsfristen.
  • Direkte Beteiligungen ab 25 Prozent sind relevant; indirekte Beteiligung und Kontrolle auf andere Weise müssen ebenfalls geprüft werden.
  • Identifikations- und Kontrolldaten sollten vor der Meldung beschafft, überprüft und intern nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Die elektronische Meldung erfordert eine bevollmächtigte und registrierte Person; EasyGov dient als zentrale Meldeplattform.

Für wen relevant

  • Verwaltungsräte
  • Geschäftsführungen
  • Gesellschaftssekretariate
  • Treuhänder und Corporate-Service-Provider

Readiness Check

Ist Ihre Organisation vorbereitet?

Der Readiness Check gibt eine erste Orientierung zu Anwendungsbereich, Kontrollstruktur, Fristenlogik und interner Vorbereitung. Es werden keine personenbezogenen Angaben zu wirtschaftlich berechtigten Personen abgefragt oder gespeichert.

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1. Was sich am 1. Oktober 2026 ändert

Der Bund führt ein zentrales Register über wirtschaftlich berechtigte Personen von Rechtseinheiten ein. Das Register wird beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geführt; eine Kontrollstelle im Eidgenössischen Finanzdepartement prüft Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Einträge.

Das Register ist kein allgemeines öffentliches Unternehmensverzeichnis. Nach den offiziellen Informationen erhalten bestimmte Behörden sowie dem Geldwäschereigesetz unterstellte Personen und Unternehmen im gesetzlich vorgesehenen Umfang Zugang.

2. Welche Rechtseinheiten betroffen sind

Nach den EasyGov-Informationen betrifft die Meldepflicht vor allem Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Bestimmte andere Rechtseinheiten sowie ausländische Einheiten mit einem gesetzlich relevanten Bezug zur Schweiz können ebenfalls erfasst sein.

Stiftungen, Vereine, börsenkotierte Gesellschaften, Einzelunternehmen und bestimmte weitere Rechtseinheiten sind nach der veröffentlichten Übersicht ausgenommen. Die Einordnung sollte dennoch für die konkrete Struktur geprüft werden, insbesondere bei Gruppen, Beteiligungsketten oder ausländischen Elementen.

3. Wirtschaftlich berechtigte Personen bestimmen

Bei einer direkten Beteiligung liegt Kontrolle grundsätzlich vor, wenn eine natürliche Person mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält. Die TJPV regelt zudem indirekte Beteiligungen über zwischengeschaltete Personen, Rechtseinheiten oder Trusts.

Die Prüfung endet nicht bei Beteiligungsquoten. Kontrolle kann auch durch Ernennungs- oder Abberufungsrechte, Vetorechte, vertragliche Abreden, Kapitalinstrumente, Treuhandverhältnisse oder abgestimmtes Verhalten ausgeübt werden. Die rechtliche Analyse muss deshalb die tatsächliche Governance und nicht nur das Aktienbuch abbilden.

4. Welche Informationen intern bereitstehen sollten

Für natürliche Personen sind insbesondere Name und Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten sowie Gemeinde, Postleitzahl und Staat des Wohnsitzes zu beschaffen. Zudem ist abzuklären, ob eine AHV-Nummer vorhanden ist; fehlt sie, verlangt die TJPV eine Kopie eines zulässigen Identitätsdokuments.

Zusätzlich sind Art und Umfang der Kontrolle zu bestimmen: allein oder gemeinsam, direkt oder indirekt, durch Beteiligung oder auf andere Weise. In komplexeren Fällen können Angaben zur Kontrollkette erforderlich sein.

5. Elektronische Meldung und Bevollmächtigung vorbereiten

Die TJPV sieht grundsätzlich ein elektronisches Meldeverfahren über die Bundesplattform vor. EasyGov wird als zentrale Meldeplattform eingesetzt und empfiehlt betroffenen Unternehmen und Dienstleistern, die Registrierung bereits vorzubereiten.

Die Rechtseinheit muss mindestens eine Person schriftlich bevollmächtigen, für sie im Zusammenhang mit dem Transparenzregister zu handeln. Zeichnungsberechtigung, Identifizierung, interne Freigabe und Stellvertretung sollten deshalb vor dem eigentlichen Meldeprozess geklärt sein.

6. Praktische Readiness-Checkliste

Ein pragmatischer Vorbereitungsprozess kann in sechs Arbeitsschritte gegliedert werden.

  • Gesellschafts- und Beteiligungsstruktur einschliesslich ausländischer Zwischengesellschaften abbilden.
  • Direkte, indirekte und anderweitige Kontrolle je natürlicher Person beurteilen.
  • Identifikationsdaten und erforderliche Nachweise beschaffen und überprüfen.
  • Art, Umfang und gegebenenfalls Kontrollkette nachvollziehbar dokumentieren.
  • Meldeverantwortliche Person bestimmen, bevollmächtigen und auf EasyGov vorbereiten.
  • Prozess für Änderungen, periodische Prüfung und interne Eskalation festlegen.

7. Wichtiger Hinweis

Er ersetzt keine Prüfung der konkreten Gesellschafts-, Beteiligungs- und Kontrollstruktur. Übergangsfristen, Ausnahmen und Meldewege sind für den Einzelfall anhand der definitiven Gesetzes- und Verordnungstexte sowie der aktuellen Behördenpraxis zu bestätigen.

Quellen und Hinweise

  1. Bundesrat setzt neue Regeln zur Geldwäschereibekämpfung auf 1. Oktober 2026 in Kraft — Schweizerischer Bundesrat
  2. Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPV) — Schweizerischer Bundesrat
  3. Geldwäschereibekämpfung: Überblick über TJPG und revidiertes GwG — Staatssekretariat für internationale Finanzfragen
  4. Transparenzregister: jetzt auf EasyGov registrieren und vorbereiten — EasyGov / SECO
  5. Schweizerisches Transparenzregister — Bundesamt für Justiz
  6. Erläuterungen zur TJPV, korrigierte Fassung vom 11. August 2026 — Schweizerischer Bundesrat