Die erste Reaktion auf einen möglichen Mangel sollte technische Feststellung, vertragliche Anzeige, Beweissicherung und operative Schadensbegrenzung verbinden. Isolierte E-Mails oder verspätete Zuständigkeitsklärungen schwächen häufig die spätere Position.
Das Wichtigste in Kürze
- Technik, Vertrag und Beweisführung koordinieren.
- Fristen und Adressaten der Anzeige prüfen.
- Nachbesserung und Schadensbegrenzung dokumentieren.
Für wen relevant
Ein gemeinsames Reaktionsprotokoll
Ein belastbares Protokoll definiert, wer technische Tatsachen feststellt, wer Anzeigen freigibt, welche Unterlagen gesichert werden und wie operative Entscheide dokumentiert werden.
Quellen und Hinweise
- Art. 367–371 OR – Werkvertrag: Prüfung, Mängelrüge und Rechte bei Mängeln — Schweizerische Eidgenossenschaft (Fedlex)

