In den ersten 72 Stunden geht es nicht darum, jede Rechtsfrage abschliessend zu beantworten. Das Unternehmen muss zunächst Fristen und laufende Pflichten erfassen, relevante Unterlagen erhalten, eine kleine Entscheidungsgruppe einsetzen und unkoordinierte Kommunikation stoppen. Anschliessend werden Rechtsposition, wirtschaftliches Ziel, Gegenpartei, Forum und Durchsetzbarkeit in einem kurzen Entscheidungsbild zusammengeführt. Dringende gerichtliche oder schiedsgerichtliche Massnahmen sind sofort gesondert zu prüfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vertrags-, Verfahrens- und Verjährungsfristen sofort in einer verantworteten Liste erfassen.
  • Relevante Unterlagen und Daten erhalten, ohne Systeme oder Geschäftsbetrieb unnötig zu blockieren.
  • Kommunikation, Zahlungen und weitere Vertragserfüllung nicht unkoordiniert verändern.
  • Nach 72 Stunden ein kurzes Entscheidungsbild mit Optionen, Risiken, Kosten und nächstem Termin vorlegen.

Für wen relevant

  • Geschäftsleitungen
  • Verwaltungsräte
  • Legal und Finance

0–4 Stunden: Lage stabilisieren

Bestimmen Sie eine kleine Kerngruppe mit einer entscheidungsbefugten Person sowie Zuständigkeiten für Recht, Betrieb, Finanzen und Kommunikation. Halten Sie fest, wer mit der Gegenpartei sprechen darf und über welchen Kanal interne Aktualisierungen erfolgen.

Erfassen Sie sofort alle bekannten Termine: vertragliche Anzeigen und Heilungsfristen, Gerichtspost, Schiedsfristen, Zahlungs- und Liefertermine, Verjährung sowie drohende Vollstreckungs- oder Sicherungsmassnahmen. Fristen dürfen erst nach Prüfung als verlängerbar behandelt werden.

0–12 Stunden: Beweise erhalten

Sichern Sie die Unterlagen, die Entstehung, Inhalt und Durchführung der Geschäftsbeziehung zeigen: Verträge und Nachträge, E-Mails, Chats, Projektakten, Freigaben, Rechnungen, Zahlungsdaten, Systemprotokolle und physische Gegenstände. Bestehende automatische Löschungen sollten für klar bezeichnete Datenbestände kontrolliert ausgesetzt werden.

Die Sicherung muss verhältnismässig und nachvollziehbar bleiben. Originale werden nicht verändert; Kopien erhalten Datum, Herkunft und verantwortliche Person. Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, arbeitsrechtliche Grenzen und anwaltliche Vertraulichkeit sind bei Sammlung und Zugriff mitzudenken.

0–24 Stunden: Vertrag und Leistung prüfen

Erstellen Sie eine Arbeitsfassung des Vertragsdossiers einschliesslich Nachträgen, Bestellungen, Leistungsbeschreibungen und relevanter Korrespondenz. Prüfen Sie Rechtswahl, Gerichtsstand oder Schiedsvereinbarung, Anzeigeformen, Eskalationsstufen, Haftung, Sicherheiten, Zurückbehaltung, Kündigung und fortbestehende Pflichten.

Zahlungen, Lieferungen, Zugänge oder Leistungen sollten nicht allein aus Ärger gestoppt werden. Ein Leistungsverweigerungs-, Kündigungs- oder Verrechnungsrecht hängt vom Vertrag, den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Lage ab. Parallel sind Schaden und zumutbare Schadensbegrenzung zu dokumentieren.

Bis 24 Stunden: Kommunikation kontrollieren

Interne Anweisungen sollten kurz und neutral sein: Unterlagen erhalten, keine Spekulationen, keine privaten Kommunikationskanäle und keine Löschungen. Mitarbeitende benötigen eine klare Kontaktperson, aber keine vorweggenommene rechtliche Bewertung.

Gegenüber der Gegenpartei ist zwischen operativer Abstimmung, formeller Rechtswahrung und Vergleichskommunikation zu unterscheiden. Jede Mitteilung sollte Zweck, Absender, Freigabe und mögliche spätere Verwendung berücksichtigen.

24–48 Stunden: Rechtsposition und wirtschaftliches Ziel verbinden

Eine erste Analyse sollte Anspruch und Gegenanspruch, Beweislage, Gegenpartei, Zahlungsfähigkeit, Forum, Zeitbedarf und Kosten gemeinsam betrachten. Das wirtschaftliche Ziel kann Erfüllung, eine Übergangslösung, Zahlung, Beendigung, Vertraulichkeit oder die Sicherung einer langfristigen Beziehung sein.

Ordnen Sie Tatsachen in drei Gruppen: belegt, noch zu bestätigen und bestritten. So bleibt sichtbar, welche Annahmen eine Option tragen und welche Untersuchung als Nächstes nötig ist.

Dringende Massnahmen gesondert entscheiden

Wenn Beweise verloren gehen, Vermögenswerte verschoben werden, eine Veröffentlichung unmittelbar droht oder ein anderer nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil entsteht, können vorsorgliche oder besonders dringliche Massnahmen relevant sein. Die Voraussetzungen, das zuständige Forum, mögliche Sicherheiten und die Folgen eines unbegründeten Gesuchs sind sofort mit Verfahrensspezialisten zu prüfen.

Die Schweizer Zivilprozessordnung kennt unter anderem vorsorgliche Beweisführung sowie vorsorgliche und in besonderer Dringlichkeit superprovisorische Massnahmen. Daraus folgt kein Automatismus: Die passende Massnahme hängt vom bedrohten Anspruch und den verfügbaren Belegen ab.

48–72 Stunden: Entscheidungsbild vorlegen

Die Kerngruppe sollte der entscheidungsbefugten Person eine kurze, aktualisierbare Vorlage vorlegen.

  • Gesicherte Tatsachen und zentrale Unsicherheiten
  • Nächste feste Frist und verantwortliche Person
  • Rechtliche und wirtschaftliche Hauptoptionen
  • Sofortmassnahmen sowie Auswirkungen auf den Betrieb
  • Erwartete Kosten, Zeit und Durchsetzbarkeit
  • Kommunikationslinie und Vergleichsspielraum
  • Entscheid bis zum nächsten Kontrolltermin

Quellen und Hinweise

  1. Schweizerische Zivilprozessordnung (insbesondere Beweismittel, vorsorgliche Beweisführung und vorsorgliche Massnahmen) — Schweizerische Eidgenossenschaft / Fedlex
  2. Obligationenrecht (Erfüllung, Verzug, Beendigung und Verjährung) — Schweizerische Eidgenossenschaft / Fedlex
  3. Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs — Schweizerische Eidgenossenschaft / Fedlex
  4. Datenschutzgesetz — Schweizerische Eidgenossenschaft / Fedlex